Rechtsprechung
LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 187 SGB 3, § 4 Abs 4 TVG
Keine Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen bei Einstellung der Gehaltszahlungen aus wirtschaftlichen Gründen - Betriebsübernahme bei Insolvenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeldansprüche von Arbeitnehmern einer insolventen Firma; Haftung des Firmannachfolgers nach einem Betriebsübergang für bestehende Verbindlichkeiten; Verfall der Lohnforderungen; Anwendbarkeit von tariflichen Ausschlussfristen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 § 613a; SGB III § 187; TVG § 4
Keine tariflichen Ausschlussfristen bei Betriebseinstellung aus wirtschaftlichen Gründen auch bei Übernahme durch anderes Unternehmen nach Ablehnung der Insolvenzeröffnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.03.2004 - 5 Ca 2212/03
- LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …
Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
Tarifliche Ausschlussfristen sind in Fällen, in denen ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt, nicht anzuwenden (im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00; BAG Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80).Diese Feststellungen hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 08. Juni 1983 (AZR 632/80 - BAGE 43, 71-79) getroffen, wenn es auch in jener Entscheidung nicht darauf ankam.
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01
Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld
Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
Dem Bundesarbeitsgericht ist dahin zu folgen, dass eine Betriebserwerberin haftet, wenn der bisherige Arbeitgeber zur Zeit der Betriebsveräußerung zahlungsunfähig war und ein Insolvenzverfahren nur deshalb nicht durchgeführt werden konnte, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht mehr vorhanden war (BAG, Urteil vom 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206-214; Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP zu § 113 InsO Nr. 10). - BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht
Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
Dem Bundesarbeitsgericht ist dahin zu folgen, dass eine Betriebserwerberin haftet, wenn der bisherige Arbeitgeber zur Zeit der Betriebsveräußerung zahlungsunfähig war und ein Insolvenzverfahren nur deshalb nicht durchgeführt werden konnte, weil eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht mehr vorhanden war (BAG, Urteil vom 20.11.1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206-214; Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 459/01 - AP zu § 113 InsO Nr. 10). - LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 5 Sa 380/00
Abtretung des Anspruchs auf Konkursausfallgeld; Tarifliche Ausschlussfrist bei …
Auszug aus LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04
Tarifliche Ausschlussfristen sind in Fällen, in denen ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt, nicht anzuwenden (im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00; BAG Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80).